Einsatzdienst

Die örtliche Zuständigkeit der Feuer­wehr Jür­gens­by in Flens­burg ist abhängig von der Schadenslage. Bei ein­er Feuer­mel­dung ist unsere Orts­feuer­wehr für die Stadt­teile Jür­gens­by, Fruer­lund, teil­weise Mür­wik, bis Solitüde zuständig. Bei höheren Alarm­stufen oder bei Großschadensla­gen (Großfeuer, Hochwass­er, Sturm etc.) sowie bei Ein­sätzen im Rah­men der Son­der­auf­gabe, erweit­ert sich die Zuständigkeit auf das gesamte Stadtgebiet.

Bei ein­er Feuer­mel­dung im eige­nen Ein­satzge­bi­et, wird die Feuer­wehr Jür­gens­by ab 18.00 Uhr bis 06.00 Uhr des Fol­ge­tags sowie am Woch­enende durchge­hend  alarmiert. Zu den anderen Zeit­en wird die Orts­feuer­wehr nur dann alarmiert, wenn es die Schadenslage erfordert.

Die Feuer­wehr Jür­gens­by wird zeit­gle­ich mit der Berufs­feuer­wehr Flens­burg alarmiert. Die Mit­glieder der Wehr beset­zen die Fahrzeuge ca. 6 — 8 Minuten nach Alar­maus­lö­sung. Das heißt, die Orts­feuer­wehr Jür­gens­by trifft ca. 6 Minuten nach der Berufs­feuer­wehr an der Ein­satzstelle ein.

Die per­ma­nente Bere­itschaft fordert von den Feuer­wehrleuten viel ab. Es ist nicht zu vergessen, dass nicht jede Alarmierung mit ein­er Hil­feleis­tung ver­bun­den ist. Oft­mals wer­den z.B. Brand­meldean­la­gen durch tech­nis­che Defek­te aus­gelöst. Auch dieses führt zu ein­er kom­plet­ten Alarmierung der Orts­feuer­wehr, ohne dass diese an der Ein­satzstelle tätig wer­den muss.

Die Feuer­wehr Jür­gens­by wird durch­schnit­tlich 20 bis 30 mal pro Jahr alarmiert. Bei nur 10 bis 20 % müssen die Mit­glieder der Orts­feuer­wehr an der Ein­satzstelle tätig wer­den. Bei den anderen Ein­sätzen han­delt es sich oft um Entste­hungs­brände oder Fehlalarme, bei denen das Ein­greifen der Kam­er­aden nicht (mehr) erforder­lich ist.

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